Strafrechtsrevision

27.10.08 (Strafrechtsrevision)

Liebe Blog-Besucher

Per 1.1.2007 wurde das neue Strafrecht in Kraft gesetzt. Ich bin der Meinung, dass diese Revision rückgängig gemacht werden sollte; denn mit der Neuerung wurden vor allem erstens die kurzen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten abgeschafft und zweitens ein kompliziertes Geldstrafensystem eingeführt.

Sind Sie auch der Meinung, dass die Neuerungen so bald wie möglich wieder geändert werden sollte?

Für eine allfällige Antwort bedanke ich mich im Voraus. Herzlichen Dank und beste Grüsse

Luzi Stamm

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